Nach einer kurzen Begrüßung durch die Moderatorin, Frau Xu Wie, stellv. Vorsitzende der DCW-Region NRW, erläuterte der Refernt, Herr Gu Jin, Anwalt bei der Rechtsanwaltskanzlei HoffmannLiebs, die aktuellen Änderungen in der deutschen Außenwirtschaftsverordnung.
Die deutsche Außenwirtschaftsverordnung wurde im Juli 2017 dahingehend geändert, dass Genehmigungsanforderungen und Genehmigungsfristen verschärft worden sind, um deutsche Unternehmen noch stärker vor ausländischem Kapital zu schützen. Obwohl die neuen Regelungen für Investoren aus allen Ländern gelten, spiegeln sich die Auswirkungen besonders bei chinesischen Investoren wider. Anhand konkreter Beispiele erläuterte der Referent den rund 20 Teilnehmern die relevanten gesetzlichen Bestimmungen, und machte die eher trockenen rechtlichen Bestimmungen anschaulich und verständlich. Im Anschluss an den Vortrag gab es eine rege Diskussion und viele Fragen.
Besonders intensiv wurde über die Artikel 55 -59 der Außenwirtschaftsverordnung diskutiert, die die Kontrolle von Investoren aus nicht-EU Ländern regeln. Herr Gu betonte, dass der Zweck von stärkeren Investitionskontrollen nicht darin bestehe, Handelsbarrieren zu schaffen oder die Übernahme deutscher Unternehmen durch chinesische Investoren zu verhindern. Chinesische Investoren sollten sich von den Kontrollen nicht abschrecken lassen und mit den Behörden kooperieren. Grundsätzlich würden Investitionen aus China in Deutschland weiterhin begrüßt, und sie erhielten Rechtsschutz.
Die Veranstaltungsreihe „Successful Business in Germany“ wird gemeinsam vom China-Kompetenzzentrum Düsseldorf, NRW.Invest, der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf sowie der Deutsch-Chinesische Wirtschaftsvereinigung organisiert und unterstützt von der IHK Köln. Die Veranstaltungen richten sich speziell an chinesische Unternehmen und Führungskräfte und finden in chinesischer Sprache statt.